Surat, Gujarat
6 hours ago

KRANKENKASSE

LEISTUNGEN SICHERN

Du leidest unter medizinisch bedingtem Haarausfall? Wir prüfen für Dich die Versorgungsmöglichkeiten durch Deine Krankenkasse, damit Dein natürliches Körpergefühl wieder im Einklang mit Deinem Selbstbewusstsein steht.

Kostenübernahme

Ärztlich verordneten Haarersatz erhältst Du bei uns, denn wir sind Vertragspartnern aller gesetzlichen Krankenkassen. Wir informieren Dich über die Versorgungsmöglichkeiten, holen die Kostenzusage bei Deiner Krankenkasse ein und rechnen Deine Zweithaarversorgung direkt mit der Krankenkasse ab.

Ein Eigenanteilfällt dann an, wenn Dein Wunschprodukt die Zuzahlungshöhe überschreitet. Zudem musst Du lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Du direkt an uns zahlst. Wir verrechnen die Zuzahlung dann mit Deiner Krankenkasse.

Bringe bei Deinem Termin ein Rezept mit, wir fragen Deine individuelle Zuzahlung bei Deiner Krankenkasse an.

Haarersatz für Männer wird nur in Ausnahmefällen von den Krankenkassen übernommen. Gerne fragen wir auch hier eine mögliche Zuzahlung über Deine Krankenkasse an. 

Wir möchten Dir eine exzellente und individuelle Beratung bieten, daher erfolgt diese aufgrund der Beratungspflicht als Leistungserbringer nach § 127 Absatz 4a SGB V.

Bei aller Ausführlichkeit der Beratung und der Information über eine möglich Kostenübernahme, möchte wir Dich darauf hinweisen, dass die Genehmigung und die Bezifferung des verbindlichen Kostenübernahmebetrages immer Deiner Krankenkasse obliegen.

DU HAST ANSPRUCH AUF

+ eine Regelversorgung mit Kunsthaar (Echthaar nur in Ausnahmefällen - z. B. bei allergischen Reaktionen)

+ eine bedarfsgerechte Versorgung überqualifizierte Vertragspartner wie uns

+ Regelnutzungsdauer: 6 Monate bei vorübergehendem Haarverlust oder 12 Monate bei endgültigem Haarverlust

+ notwendige Reparaturen

+ Beratung und Abgabe erfolgt nur über ausgebildetes Fachpersonal

+ das erstmalige Einfrisieren/Präparieren

+ mindestens ein Produkt aufzahlungsfrei

+ Einweisung in den sachgerechten Umgang und diePflege derPerücke

+ telefonische Erreichbarkeit von uns zu denüblichen Geschäftszeiten

+ qualitativ geprüfte und für die Versorgungzugelassene Vertragspartner

+ Aufklärung über die Kassenleistung undausführliche Beratung bei Wunsch nach privaten Mehrleistungen

Welche Kosten werden übernommen?

Die Kostenhöhe, die übernommen wird, variiert je nach Krankenkasse.

Die meisten Krankenkassen unterscheiden zwischen folgenden Möglichkeiten:

Für eine Kunsthaarperücke, mit einer Nutzungsdauer von bis zu6 Monaten, z.B. bei Chemotherapie, übernimmt die Krankenkasse den Vertragspreis von ca. 400,00€.

Bei dauerhaftem Haarausfall, z.B. bei Alopezie, zahlen die Krankenkassen auch eine Echthaarperücke mit einer Nutzungsdauer von bis zu 12 Monaten. Der Vertragspreisbeträgt meist um die 900,00 €.

Sofern Du Dich für besonders aufwändige oder teure Produkte entscheidest, fällt ggf. eine private Zuzahlung für Dich an. Hierzu beraten wir Dich gerne.

Turbane/Kappen o.ä. sind bei den meisten Krankenkassen derzeit noch von der Kostenübernahmeausgeschlossen. Gerne fragen wir die Kostenübernahme individuell für Dich an.

Auch Pflegeprodukte können generell nicht übernommen werden, da bei natürlichen Eigenhaaren z.B. das Shampoo auch von jedem selbst gekauft werden muss.

Haarersatz für Männer kann nur in Ausnahmefällen übernommen werden, z.B. bei einer Chemotherapie.

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